Nun gilt für Pkw das „unsinnigstes Öko-Label Deutschlands“. Autoindustrie verantwortet Verbraucher- täuschung. „Wenn in den Autohäusern ab sofort das neue farbige Pkw-Verbrauchslabel auftaucht, sollten sich potentielle Autokäufer an allem orientieren, nur nicht an diesem Label“, so Jens Hilgenberg, Verkehrsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die neue Verbrauchskennzeichnung für Pkw täuscht die Verbraucher und schadet der Umwelt. Wenn beispielsweise Luxus-Geländewagen wie der Mercedes ML 250 oder der Audi Q7 mit einem Spritverbrauch um die acht Liter grüne Labels erhalten und viel sparsamere Autos mit einem Verbrauch von fünf Litern nur gelbe, dann stimmt die Kennzeichnung nicht. Wir müssen die Verbraucher davor warnen, auf dieses unsinnige Öko-Label hereinzufallen“, sagte Hilgenberg. Neue Pkw sollen, wie schon bei Kühlschränken üblich, ab 1. Dezember entsprechend ihrem Energieverbrauch mittels einer Farbscala in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt werden. Hilgenberg kritisiert vor allem, dass bei der Einteilung in die Klassen A, B und C (alle grün) über D (gelb), E (orange) bis F und G (beide rot) das Gewicht der Autos ein ausschlaggebender Faktor ist. Schwere Autos dürften demnach sehr viel mehr CO2 emittieren als kleine und leichte Pkw und erhielten trotzdem ein grünes Siegel. Es sei die deutsche Automobilindustrie gewesen, die das Pkw-Gewicht zu einem entscheidenden Kriterium der Einordnung in die verschiedenen Effizienz-Klassen gemacht habe. Es gehe ihr vorrangig darum, ihren Spritfressern ein ökologisches Mäntelchen umzuhängen, so Hilgenberg. Die neue Pkw-Kennzeichnung sollte eigentlich dazu führen, die Transparenz für potentielle Autokäufer zu erhöhen und die Produktion verbrauchsarmer Autos zu fördern. Wenn Pkw entsprechend ihrer Umweltschädlichkeit in eine Farbscala eingeordnet werden sollten, dann müsse die grüne Farbe eindeutig für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge stehen. Gelb müsse tatsächlich ökologisch bedenklich bedeuten und rot besonders umweltbelastend. „Anstatt den Kauf spritsparender Modelle zu fördern fahren künftig Geländewagen-Käufer mit gutem Öko-Gewissen durch unsere Straßen. Mit dem grünen Siegel dürfen nur solche Autos belohnt werden, deren CO2 -Emissionen unter 100 Gramm pro Kilometer liegen“, forderte Hilgenberg. Für die Umwelt zählten nur die absoluten Emissionen, „das was hinten herauskommt“, sagte Hilgenberg. Den Verbrauchern rät der BUND-Experte, einer Kaufentscheidung die im Pkw-Label ausgewiesenen CO2-Emissionen und die Gesamtkosten der Pkw-Nutzung zugrunde zu legen. Dies würde den Verbrauch und zusätzlich die jährlich gefahrenen Kilometer widerspiegeln. Gorleben: Ministerium verweigert Akteneinsicht. Greenpeace darf entscheidende Dokumente zu ungeklärten Strahlenwerten am Zwischenlager nicht auswerten. Das niedersächsische Umweltministerium (NMU) unter Minister Hans-Heinrich Sander (FDP) verweigert Greenpeace die Einsicht in entscheidende Akten zum Strahlenskandal um das Atommüll-Zwischenlager in Gorleben. Gegen die ablehnenden Bescheide der Atomaufsichtsbehörde legt die unabhängige Umweltschutzorganisation heute Widerspruch ein. „Umweltminister Sander hat offenbar vor uns und der Öffentlichkeit etwas zu verbergen“, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. „Dieses Verhalten verstärkt unsere Zweifel an der Rechtmäßigkeit des kommenden Castortransports. Dieser Castor darf nicht nach Gorleben rollen.“ Das NMU lehnt vor allem die Einsicht in die vollständigen Messberichte der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und in den innerbehördlichen Schriftverkehr ab. Aufgrund der PTB-Messungen geht Umweltminister Sander davon aus, dass der Strahlengrenzwert am Zwischenlager Gorleben bis Jahresende nicht überschritten wird. So konnte das Ministerium die Einlagerung weiterer Castorbehälter aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague in Gorleben genehmigen. Umweltministerium sieht „kein öffentliches Interesse“ an Akteneinsicht. Auch die PTB hatte einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht mit der Begründung abgelehnt, die Herausgabe der Messberichte an Greenpeace sei ihnen vom NMU schriftlich untersagt worden. Für das NMU sei ein „öffentliches Interesse“ an der Akteneinsicht nicht erkennbar. Die PTB schreibt in ihrem Ablehnungsbescheid weiter, die von ihnen erstellten Messwerte seien „geistiges Eigentum“ des Auftraggebers NMU. Der Auftraggeber habe das „ausschließliche, unbeschränkte Nutzungsrecht“. „Diese Begründung für die Heimlichtuerei ist dreist“, sagt Edler. „Informationen zur allgemeinen Sicherheit dürfen kein geistiges Eigentum einer Behörde sein. Wenn an einer Atomanlage der radioaktive Grenzwert überschritten wird, ist das für die betroffene Bevölkerung von größtem Interesse.“ Greenpeace hat nach dem Umweltinformationsgesetz mehrere Anträge zur Akteneinsicht beim Umweltministerium (NMU) und dessen Auftragnehmer PTB gestellt. Neben den Messberichten der PTB bleibt ausgerechnet die Korrespondenz mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser- und Küstenschutz (NLWKN) unter Verschluss. Dieser hatte im Sommer vor einer Überschreitung des Strahlengrenzwertes in diesem Jahr gewarnt. Auch die Schriftwechsel des NMU mit dem Bundesumweltministerium, mit dem Büro des niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister (CDU) und innerhalb der Dienststellen des NMU bleiben Greenpeace verwehrt.Die Piratenpartei Hessen erstattete wegen der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware aus dem Hause DigiTask (Hessentrojaner) Strafanzeige gegen den damaligen hessischen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier sowie gegen weitere beteiligte Personen.Wie die Anzeige im Einzelnen darlegt, sieht der hessische Landesvorstand der Piratenpartei unter anderem in der Beschaffung und dem Einsatz des “Hessentrojaners” eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung) sowie eine Verletzung von nach §§ 16 Abs.1, 41 HDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Spionagesoftware war in Hessen in mindestens drei Fällen zum Einsatz gekommen. Thumay Karbalai Assad, Landesvorsitzender der Piratenpartei in Hessen, formulierte klare Erwartungen: “Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können. Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen.” “Hier liegt ganz klar ein Angriff auf den Rechtsstaat und seine Verfassung vor”, erklärt Karbalai Assad weiter. “Der genaue Sachverhalt kann nur durch konsequente strafrechtliche Ermittlungstätigkeit aufgeklärt werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, darf ein Verfassungsbruch diesen Ausmaßes nicht ohne Folgen bleiben.” Jürgen Erkmann, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei in Hessen, rügt die Arroganz der Macht: »Wir dürfen nicht erlauben, dass die Machthabenden mit dem Staat umgehen, als wäre er ihr Eigentum. Es ist schon bedenklich, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder eingreifen muss, um gerade in Bürgerrechtsfragen die Exekutive zu zügeln. Wenn sich die Politik nicht einmal an die Vorgaben der obersten Gerichte hält, können wir nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen.”
ELENA ist tot, lang lebe ELENA! Zweifel am Ende der Arbeitnehmer-Vorratsdatenspeicherung. Der Bundestag beschloss es am 21.9.2011, der Bundesrat ließ es am 7.11. gewähren: Das Ende von ELENA im Zusammenhang mit dem neuen "Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetzes". ELENA ist der Name, hinter dem sich die anlasslose Sammlung von umfangreichen Arbeitnehmerdaten verbirgt. Monat für Monat sind Arbeitgeber und Behörden dazu verpflichtet, diese Daten einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) zuzuführen, um irgendwann, Jahre später zum Beispiel, zur Überprüfung von Berechtigungen für Sozialleistungen zu dienen - oder auch nicht. Die anlasslose und umfangreiche zentrale Speicherung sensibler Daten ist ein klassisches Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, gegen die Datenschützer, Bürgerrechtler, Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräte seit langer Zeit Sturm laufen. Während sich das offizielle und vom Bundeswirtschaftsministerium betriebene Informationsportal "Das-Elena-Verfahren" nun recht schmallippig zur Beendigung des Vorhabens äußert lassen die etwas weitergehenden Informationen anderer Nachrichtenportale aufhorchen: Selbst jetzt noch seien die Unternehmen zur - inzwischen sinnlosen - monatlichen Übertragung der Arbeitnehmer-Daten an die ZSS verpflichtet, erst mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sei das nicht mehr notwendig, auch wenn es keinerlei Überprüfung der übertragenen Daten und damit keine Sanktion bei Nichtlieferung gibt. Weiterhin ist die Rede von außerhalb der ZSS eigens für das ELENA-Verfahren angelegte neue Personendatenbanken. Alleine rund 120.000 Versicherungskonten seien es beispielsweise bei den Rentenversicherungsträgern. Um diese ebenfalls nun überflüssigen Daten zu löschen, seien noch gar keine Gesetzesentwürfe vorhanden. Unklar ist auch, in welchen weiteren Behörden derartige Datensammlungen angelegt worden sind. Schließlich geben reichlich schwammige Äußerungen des Bundeswirtschaftsministeriums der Vermutung Nahrung, dass man über ein Nachfolgesystem für ELENA nachdenkt. Mal ist der Wunsch ein "praktikables und unbürokratisches Verfahren", mal ist von einer "einfachen und kostensparenden Lösung" die Rede. Die Ankündigung eines "Ersatzprogramms für das Sammeln und Zusammenführen von Daten über das Elster-Portal" lässt nichts Gutes erahnen. "Wir müssen darauf achten, dass die GIGA-Datenbank ELENA nicht durch eine behördliche Cloud ersetzt wird," betont Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es wird immer selbstverständlicher, dass irgendwo gespeicherte Daten von jeder Behörde abgerufen werden können. Zur Zeit passiert das z.B. mit der Steuer-ID, die von den Sozialversicherungen abgefragt wird. Wenn der Staat die Abschottung der Daten bei einzelnen Behörden, praktisch aufhebt und in einer ganz großen Zahl von Fällen den Abruf der Daten durch andere als die speichernde Behörde zulässt, haben wir eine Cloud anstelle des Zentralspeichers." "Wir erwarten klare und verbindliche Worte aus dem Bundeswirtschaftsministerium," verlangt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratdatenspeicherung. "Die Zeit des Taktierens in internen, nicht-öffentlich tagenden Zirkeln muss nun endlich vorbei sein. Die bisherigen Desaster behördlicher eGovernment-Projekte wie ELENA, elektronische Gesundheitskarte und zuletzt die elektronische Lohnsteuerkarte haben bewiesen, dass dieses intransparente Vorgehen zu heiklen Datensammlungen führt, die praktisch nicht gesichert und geschützt werden können - das beweisen die in Anzahl und Umfang immer mehr zunehmenden Datenskandale. Außerdem verpulvern diese für den einfachen Menschen undurchblickbaren Projekte Unmengen von Steuergeldern."
Berliner Zustände. Der Schattenbericht 2010 ist erschienen. Die Herausgeber, dass Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und apabiz, legen neue Zahlen und Hintergründe der Berliner rechten Szene vor. Die Studie als PDF.
Emissionsspitzen aus Atomkraftwerk Gundremmingen. Schützen amtliche Grenzwerte Embryonen? Anlässlich der zahlreichen Reaktionen auf die Veröffentlichung amtlicher Daten über radioaktive Emissionsspitzen aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen zu Beginn der diesjährigen Revision erklärt IPPNW-Vorstandsmitglied Reinhold Thiel: Während einer Revision mit Wechsel von hochradioaktiven Brennelementen werden durch das Öffnen des Reaktordruckbehälters erhöhte Mengen radioaktiver Substanzen vom Atomkraftwerk über den Kamin in die Umgebung abgegeben. Zu Beginn der diesjährigen Revision in Gundremmingen erreichte die Edelgaskonzentration im Maximum das 500-fache des Werts vor der Revision. Die Ärzteorganisation IPPNW hat dafür als Beleg amtliche Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes war es nach jahrelanger Weigerung gelungen, endlich ungeschönte und nicht gemittelte Emissions-Halbstunden-Messwerte des Atomkraftwerks Gundremmingen übermittelt zu bekommen. Seitdem werden die Landesbehörde, der Atomkraftwerksbetreiber und der Dillinger Landrat nicht müde zu betonen, dass alle Grenzwerte eingehalten worden und sogar „nur“ zu rund 13 bis 15 Prozent „ausgeschöpft“ worden seien. Das bestreitet die IPPNW nicht. Die Reaktionen gehen jedoch am Kern des Problems vorbei, denn: Schützen diese Grenzwerte Schwangere mit ihren ungeborenen Kindern hinreichend? Emissionen unterhalb eines amtlichen Grenzwertes bedeuten nicht automatisch, dass für Menschen kein Gesundheitsrisiko bestünde. Behörden und Betreiber verweisen allgemein und gerne auf die Einhaltung der Grenzwerte. Es wird dabei der Eindruck vermittelt, dass diese Einhaltung – vermeintlich wissenschaftlich abgesichert – vor jeder Krankheitsgefahr schützen würde. Dem ist nicht so. Zum Beispiel setzte die EU-Kommission nach dem SUPER-GAU von Fukushima die Grenzwerte für Nahrungsmittelimporte aus Japan deutlich nach oben. Diese Entscheidung war pragmatisch und nützlich für die Wirtschaft, aber nicht im Sinne unserer Gesundheit. Später korrigierte die EU diese Entscheidung dann wieder, u.a. weil die damit festgelegten Kontaminations-Grenzwerte sogar weniger streng als in Japan selbst waren. Bemerkenswert ist auch: In der Ukraine und in Weißrussland gilt mit 100 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm ein wesentlich schärferer Grenzwert für Milchprodukte als in der EU mit grundsätzlich 370 Becquerel sowie mit 200 Becquerel für Japan-Importe in die EU. Mit welchen wissenschaftlichen Grundlagen werden derartige Grenzwertunterschiede begründet? Grenzwerte werden immer politisch an das „praktisch Machbare“ angepasst und schützen nicht unbedingt in erster Linie unsere Gesundheit. Außerdem: Grenzwerte basieren auf Rechenmodellen, deren Voraussetzungen oft überprüft und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden sollten. Generell gilt, dass es keine Grenze gibt, unterhalb der Radioaktivität keinen Schaden setzen könnte. Das ist seit Jahrzehnten allgemeine wissenschaftliche Lehrmeinung. Während einer Schwangerschaft werden zum Schutz des Embryos Röntgenuntersuchung vermieden. Schwangere bzw. ihre ungeborenen Kinder werden aber beim Strahlenschutz um Atomkraftwerke wie erwachsene Menschen behandelt. Rechengrundlage dafür ist ein „Reference-Man“, ein gesunder und erwachsener Mitteleuropäer mit intaktem Immunsystem. Embryonen sind viel strahlenempfindlicher. Ein Embryo reagiert auf jede Strahlungsspitze unmittelbar und „merkt“ sich jede einzelne Strahlungsexposition. Das „Strahlenkonto“ eines Embryos errechnet keine Mittelwerte. Nachdem das Gewebe eines Embryos einer Belastung ausgesetzt war, droht, dass durch jede weitere „Irritation“ des Kinder-Gewebes Krebs und Leukämie ausgelöst wird.
Buchtipp:„Woher weißt du, was gut für mich ist?“ – Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Therapie der Erziehungsberatung. Dieses Buch gibt einen guten Überblick über bestehende Studien zur Wirksamkeit einer gelungenen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Kontext der Erziehungsberatung und -hilfe. Es geht nicht nur um Therapie sondern vor allem um die Haltung jedes Einzelnen zur Teilhabe von jungen Menschen im Bereich Erziehungsberatung/-hilfe. Enthalten sind viele Tipps als Gelingensfaktoren von Beteiligung der jungen Menschen. Es gibt im Buch einige Zitate von Kindern und Jugendlichen, die am Prozess aktiv teilhaben konnten, die verdeutlichen, dass ihnen teilweise das erste Mal zugehört und sie ernst genommen wurden mit Ihren Interessen, Fragen und Problemen, vor allem im Kontext von Familie. Interessiert, dann lesen Sie selbst weiter, denn die gut 205 Seiten sind schnell verschlungen.Henrichsen, Antje P, "Woher weißt du, was gut für mich ist?", Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Therapie der Erziehungsberatung, Khorshid Verlag, ISBN 978-3-937194-40-0, Paperback, 34,90 €uro. Jeanette Münch, Stelle für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Berlin Pankow
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Berliner Verkehrsbetriebe treten BÜNDNIS GEGEN HOMOPHOBIE bei. BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Evelyn Nikutta für Engagement gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt
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